RECHTSANWÄLTE  ECKERT | HÄNIG | SITZ | TAESCHNER

RA Udo Eckert

RA Udo Eckert
RA Udo Eckert
Fachanwalt
für Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiete:

Fachanwalt für Verkehrsrecht

umfasst das Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht bei Verkehrsunfällen und Verkehrskontrollen (Bußgelder, Punktekonto, Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot usw.) sowie Ihre Schadenersatzansprüche, insbesondere gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder auch die Abwehr der behaupteten Ansprüche Ihres Unfallgegners.

Wissen Sie, wann Sie wie von Ihrem Quotenvorrecht Gebrauch machen können ohne Mehrbeitrag der Versicherung oder wie viel Schmerzensgeld Sie für eine Gesundheitsschädigung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verlangen und welche Verdienstausfallansprüche und sonstigen Schadenersatz Sie bei einem Unfallschaden geltend machen können? Als Spezialist im Verkehrsrecht kann ich Ihre Ansprüche sicher besser vertreten, als Sie das als juristischer Laie vermögen.

Weitere Informationen >

Sozialrecht

ist ein sehr kompliziertes und umfassendes Rechtsgebiet, zu dem die gesetzliche Sozialversicherung, also das Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsrechts, genauso aber die staatliche Sozialverwaltung, also das Schwerbehindertenrecht, die Arbeitslosenversicherung und die soziale Grundsicherung, Blindengeld und sonstige staatliche Hilfsleistungen und das dazu erforderliche Verwaltungsverfahrensrecht gehören.

Im Sozialrecht sind die Gerichtsverfahren besonders kostengünstig und notfalls gibt es dort auch die Prozesskostenhilfe, wenn Sie die Anwalts- und Sachverständigenkosten nicht selbst tragen können.

Privates Versicherungsrecht

Sie haben vielleicht beim Besuch des Nachbarn eine teure Vase versehentlich umgestoßen und Ihre private Haftpflichtversicherung will den Schaden nicht bezahlen? Oder Sie haben sich beim Sport verletzt und die private Unfallversicherung nervt Sie seit einem halben Jahr mit unendlichen Fragebögen und Arztgutachten und zahlt ewig nicht?

Mit dem Anwalt an Ihrer Seite sind Sie auf jeden Fall besser beraten, als allein zu streiten. Bei den unvermeidlichen Gerichtsverfahren brauchen Sie meist sowieso einen Rechtsanwalt, also kann er Ihnen auch schon vorher helfen und vielleicht so das Gerichtsverfahren sogar vermeiden, damit Sie schneller zu Ihrem Geld kommen.

Kaum jemand liest bei Abschluss eines Versicherungsvertrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also das sogenannte Kleingedruckte. Im Schadenfall kommt dann das große Erwachen, wenn sich die Versicherungsgesellschaften auf alle möglichen Ausschlussklauseln berufen.
Diese Klauseln auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, ist nur durch den juristischen Fachmann möglich.

Arzt- und Patientenrecht

Nicht immer geht eine medizinische Behandlung beim ambulanten Arzt oder im Krankenhaus glatt. Falsche Diagnosen oder unentdeckte Krankheitsursachen oder unterlassene Behandlungsmaßnahmen können hierbei der Grund sein. Der Arzt und seine Berufshaftpflichtversicherung haftet aber für schlechte oder gar falsche Behandlung. In diesem sehr schwierigen und ungleichen Streit zwischen Patient und Arzt können Sie von einem fachkundigen Rechtsanwalt sehr wirksam unterstützt werden.
Er streitet für Sie sehr viel effektiver mit den Versicherungsgesellschaften. Aber nicht immer ist der Arzt schuld.

Auch Sie als Arzt können durch Stress und Hektik im Berufs-Alltag schnell in die Haftungsfalle oder vor den Staatsanwalt geraten oder müssen sich gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen wehren. Die medizinischen Weisheiten helfen dann meist nicht mehr allein weiter. Verwaltungsrechtliche Kenntnisse im Kassenarzt- und Zulassungsrecht und Erfahrung in Haftpflichtangelegenheiten sowie langjährige Erfahrung im Strafrecht kann ich Ihnen anbieten, um diese unerfreulichen Probleme schnellstmöglich zu klären, damit Sie wieder Ihrer regulären Arbeit nachgehen können.