RECHTSANWÄLTE  ECKERT-HÄNIG | SITZ | TAESCHNER

RA Christian Sitz

RA Christian Sitz
RA Christian Sitz

Tätigkeitsgebiete:

Erbrecht

Bei Todesfällen wird − wie ich leider immer wieder in der anwaltlichen Praxis erfahren muss − von den Beteiligten verbitterter um Ansprüche gestritten als bei Scheidungen.
Häufig ist das Fehlen oder die Gültigkeit, aber auch ein ohne juristische Beratung verfasstes Testament Auslöser für die Streitigkeiten, da das Erbrecht ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet ist.

Im Rahmen meiner Tätigkeit versuche ich daher gemeinsam mit dem Mandanten seine individuellen Vorstellungen zur Erb- bzw. Vermögensnachfolge rechtssicher umzusetzen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Berücksichtigung familiärer wie auch steuerrechtlicher Aspekte. Obwohl der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen liegt, übernehme ich auch Ihre Prozessvertretung in gerichtlichen Erb- und Pflichtteilsverfahren.

Strafrecht

Der Verteidiger in einem Strafverfahren soll das Recht des Beschuldigten auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sichern.
Ziel meiner Tätigkeit ist stets, eine Hauptverhandlung mit den Möglichkeiten der Strafprozessordnung zu vermeiden bzw. für den Fall der Anklageerhebung eine optimale Ausgangsposition für die Verteidigung des Mandanten im Zwischen- und Hauptverfahren zu schaffen. Darüber hinaus sind mit einem Strafverfahren oftmals auch zivil- oder steuerrechtliche Folgen verbunden, welche bereits frühzeitig bedacht und in die Überlegung der Verteidigung einbezogen werden müssen.

Es ist deshalb ganz wichtig und Ihr gutes Recht, dass Sie schon vor einer Aussage bei der Polizei Ihren Anwalt kontaktieren, um keine Fehler bei der Vernehmung zu machen!

Betreuungsrecht

Dieses Rechtsgebiet hat in den letzten Jahren aufgrund der höheren Lebenserwartung der Bevölkerung in Verbindung mit dem medizinischen Fortschritt eine zunehmende Bedeutung erlangt.
Die Stichworte lauten hierfür Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Bei der Bedeutung und der Tragweite solcher Erklärungen sollte man jedoch diesen Inhalt genau verstanden haben. Gerade bei den oftmals verwendeten Formularen ist den Verwendern oft nicht bewusst, welche unterschiedlichen rechtlichen Folgen »das eine oder andere Kreuz auf dem Vordruck« haben könnte.

Aufgrund meiner umfangreichen und langen Tätigkeit als Verfahrenspfleger und Ergänzungsbetreuer kann ich Sie bei Fragen zu diesem Rechtsgebiet umfassend beraten