RECHTSANWÄLTE  ECKERT-HÄNIG | SITZ | TAESCHNER

Historisches

Eugen Alexis Taeschner
Eugen Alexis Täschner
* 21.5.1842 † 19.7.1901
Constantin Taeschner
Constantin Täschner
*5.9.1873 † 24.7.1925
Osman Taeschner
Osman Täschner
* 9.4.1878 † 26.1.1954
Alexis Täschner
Alexis Taeschner
*29.8.1913 † 14.11.1999

Unsere Tradition

Die Anwaltskanzlei kann auf eine 150jährige Geschichte zurückblicken und dürfte somit eine der ältesten familiär geführten Anwaltskanzleien in Deutschland sein.

Am 2. Januar 1872 eröffnete Eugen Alexis Täschner, ein Ururgroßvater des Rechtsanwalts Sitz, als »Advokat« ein Anwaltsbüro in Freiberg und wurde unter der Nummer 153 im Verzeichnis der Sachwalter im Bezirke des königl. Appellationsgerichtes Dresden eingetragen.

Neben seiner Anwaltstätigkeit arbeitete er 25 Jahre im Stadtverordneten- Kollegium, wofür ihm am 31.12.1899 die Ehrenbürgerwürde der Stadt Freiberg verliehen wurde.

Von seinen insgesamt vier Söhnen folgten Constantin und Osman Täschner den beruflichen Fußstapfen ihres Vaters. Constantin trat bereits nach Abschluss seines Studiums 1895 als Referendar in die Anwaltspraxis seines Vaters ein und ließ sich schließlich 1904, nach kurzer Tätigkeit als Stadtrat in Zittau, als Rechtsanwalt, nunmehr in Freiberg auf der Bahnhofstraße 20 nieder, wo die Anwaltskanzlei Täschner die nächsten 84 Jahre ihr Domizil haben sollte.

Sein jüngerer Bruder Osman wurde am 20. Februar 1908 zur Anwaltschaft beim damaligen Landgericht Freiberg zugelassen. Beide Brüder führten nun das Rechtsanwaltsbüro gemeinsam, auch unter den sehr schwierigen Bedingungen des I. Weltkriegs, wo der Praxisbetrieb aufgrund der Rekrutierung beider Anwälte nur notdürftig aufrechterhalten werden konnte.

Constantin Täschner, welcher für seine Tätigkeit als Stadtverordneter und Vorsitzender des Altertumsvereins ebenfalls mit der Ehrenbürgerwürde der Stadt Freiberg geehrt wurde, verstarb am 24. Juli 1925. 1939 bestand Alexis Täschner, ein Neffe von Constantin und Osman, sein Assessorexamen. Während der Kriegsteilnahme erhielt er im Frühjahr 1944 die Zulassung zur Anwaltschaft. Doch erst nach der Rückkehr aus der Gefangenschaft konnte er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt mit seinem Onkel ausüben.

1956 wurde Rechtsanwalt Alexis Taeschner Mitglied im damaligen Kollegium der Rechtsanwälte. Obwohl dort bereits in den Ruhestand verabschiedet, nahm er 1990 im Alter von 77 Jahren seine Tätigkeit ab 1991 in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Eckert erneut auf und verlegte die Kanzlei in das Haus seiner Vorfahren auf der Waisenhausstraße. Bis zu seinem Tod im Jahre 1999 war Alexis Taeschner als Rechtsanwalt tätig und konnte in dieser Zeit noch den Umbau und die Modernisierung der Anwaltspraxis begleiten und erleben, wie durch seinen Enkel, Rechtsanwalt Sitz, die familiäre Tradition nunmehr in 5. Generation fortgeführt wird.

Der juristische Nachlass der verstorbenen Rechtsanwälte, wozu auch eine umfangreiche historische Bibliothek gehört, vermittelt einen umfangreichen Blick in Anwaltstätigkeit und Justiz vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und Nationalsozialismus bis hin zur DDR.

Er gewährt nicht nur interessante Einblicke in die Rechtsgeschichte, sondern zeigt auch mit welchen gesellschaftlichen Problemen die Anwaltschaft jeweils konfrontiert wurde.