Sehr geehrte Nutzer unseres
»Online-Beratungsdienstes«,
leider sind wir aus rechtlichen Gründen gezwungen, Sie mit ein paar Formalitäten zu belästigen. Wir müssen Sie, so wie Sie das von uns als Ihren Anwälten sicher auch erwarten, ordnungsgemäß über die Modalitäten dieser Kontaktaufnahme und/oder Beratung per Internet informieren.
Erst wenn Sie die nachstehenden Bedingungen als zur Kenntnis genommen
und vereinbart akzeptieren, können wir Ihnen den gesuchten
und gewünschten Rat auf diesem Wege erteilen!
Beratungsleistung Ihnen gegenüber auch haftet.
Das ist der ganz wesentliche Unterschied zu vielen anderen »Beratern«, die sich immer hinter der »Unverbindlichkeit« verstecken können! Die Beratungsgebühr ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der freien Vereinbarung zwischen Mandant und Anwalt unterstellt.
Es ist eine Höchstgrenze von 190 € (netto, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer) für Privatpersonen – also sogenannte Verbraucher – bestimmt. Gegenüber Kaufleuten (gewerblicher Beratungsbedarf) gibt es eine solche Grenze nicht. Grundsätzlich wird der Anwalt seine Beratungsgebühr nach dem zeitlichen Aufwand und dem wertmäßigen Interesse des Mandanten (sogen. Gegenstandswert) bestimmen.
In unserer Kanzlei ist es üblich, für eine einfache einmalige erste Beratung ohne weiteren Schriftverkehr in einfachen Angelegenheiten zwischen 30 € und 50 € (netto) zu berechnen. Zeitaufwendige Recherchen oder umfangreichere Prüfungen der Sach– und Rechtslage werden in der Erstberatung mit ca. 150 € netto zu Buche schlagen. Das sind aber nur Richtwerte. Die konkrete Gebühr wird der jeweilige Anwalt mit Ihnen konkret vereinbaren!
Wann gibt es staatliche Beratungshilfe ?
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Beratung zu bezahlen (z. B. wegen Bezug von ALG II, BAföG oder anderer Sozialleistungen), haben Sie die Möglichkeit, vor dem Besuch beim Anwalt Beratungshilfe beim nächstgelegenen Amtsgericht zu beantragen. In ganz dringenden Fällen, z. B. wenn es um eine eilige Fristsache geht, können Sie die Beratungshilfe auch über Ihren Anwalt nachträglich beantragen lassen. Dann kann es allerdings passieren, dass Sie die Anwaltsgebühren selbst bezahlen müssen, wenn Ihr Antrag vom Gericht berechtigt abgelehnt wird.Wir machen Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass Sie bei der Beantragung von Beratungshilfe Ihre Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und zu belegen haben.
Warum will der/die das alles wissen ?!
Um Ihnen einen sachgerechten Rat erteilen bzw. anderweitig rechtliche Hilfe leisten zu können, kommt es beim Anwalt sehr darauf an, dass er den Sachverhalt ganz genau kennt.Sie müssen also damit rechnen, dass auch der Anwalt, den Sie per Email befragen wollen, noch einige Fragen an Sie stellt, die Sie vielleicht nicht für wichtig erachten, die aber aus juristischer Sicht sehr entscheidend für die Antwort auf Ihre Frage sein können. Unter Umständen wird er auch erst Unterlagen einsehen müssen und diese von Ihnen abfordern, um eine sachgerechte Entscheidung und Beratung leisten zu können. "Beim Juristen kommt es manchmal auf das Komma an!" – heißt ein geflügeltes Sprichwort. Werten Sie es deshalb bitte nicht als Schikane oder Umständlichkeit, wenn Ihnen Ihr Anwalt erstmal "Löcher in den Bauch fragt", bevor Sie eine Antwort erhalten! Bedenken Sie bitte, dass Sie jede vorschnelle Antwort viel Geld kosten oder Ihnen viel Ärger bringen kann! Dem Anwalt übrigens auch! Wenn es wichtig ist, sollten Sie daher nicht erst in der letzten Minute den Kontakt mit dem Anwalt suchen, sondern sich und ihm Zeit geben, eine zutreffende Antwort zu finden!
Datenschutz ist selbstverständlich!
Wir benötigen Ihre Anschrift, Telefonnummer und Ihre Email–Adresse ausschließlich zur sachgerechten Mandatsbearbeitung. Sie können absolut sicher sein, wie sich das beim schweigepflichtigen Anwalt gehört, dass Ihre Daten nicht an Dritte, soweit es für die Bearbeitung des Auftrages nicht erforderlich ist, und unter keinen Umständen für irgendwelche anderen Zwecke, z. B. Werbung o. ä., weitergegeben werden. Wir müssen Sie auch darüber informieren, dass wir aus technischen Gründen nicht in der Lage sind, bei der Internet-Beratung, Ihre elektronisch übersandten Daten und unsere Antwort vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Dies können wir nur im Rahmen eines auf dem persönlichen Kontakt beruhenden besonderen Mandatsverhältnisses (im Rahmen der technischen Möglichkeiten) einrichten (Verschlüsselung). Wenn Sie also besonderen Wert auf die Wahrung Ihres Datengeheimnisses legen, müssen wir diese Form der Beratung per Email und/oder Internet in Ihrem eigenen Interesse ablehnen.Geheimhaltung per Internet ??
Wenn Sie sich mit der elektronischen Beratung per Email/Internet einverstanden erklären, verzichten Sie deshalb zugleich auf die Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht, soweit es die Sicherheit der Datenübermittlung betrifft! Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass es zu Absicherung unserer Beratungsgebühren erforderlich ist, Ihre persönlichen Daten, wie Anschrift und Bankdaten abzufragen und zu überprüfen. Wir würden uns diese Formalitäten gern ersparen, aber leider versuchen manche Leute gerade beim Kontakt per Internet ihre Anonymität zu ihren Gunsten auszunutzen. Als Anwälte sind wir da natürlich von Amtswegen etwas vorsichtig!Nach dem Klick kann's los gehen!
Wenn Sie diese Hinweise akzeptieren, dann machen Sie das durch den Klick kenntlich und danach können Sie uns Ihr Problem schildern!!Zum Kontaktformular
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr.