RECHTSANWÄLTE  ECKERT-HÄNIG | SITZ | TAESCHNER

RAin Petra Eckert-Hänig

RAin Petra Eckert-Hänig
RAin Petra Eckert-Hänig
Fachanwältin
für Arbeitsrecht

Tätigkeitsgebiete:

Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechtes.
Die Regelungen dazu finden sich daher zersplittert in mehr als 60 verschiedenen Gesetzen. Ergänzend dazu sind europarechtliche Vorschriften und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes zu beachten.
Bei der Wahrung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sollten sich weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer auf Kenntnisse verlassen, die sie aus diversen Handbüchern oder Rechtsratgebern erhalten haben.

Ich habe bereits 1997 nach entsprechenden Prüfungen die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben und kann auf jahrelange spezialisierte Praxiserfahrung zurückgreifen, die ich durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildung und nicht zuletzt durch die Vielzahl der bearbeiteten Rechtsfälle im Bereich des Arbeitsrechtes ständig vervollkommne. Aus meiner Erfahrung darf ich Ihnen deshalb sagen, dass durch Rat und Unterstützung eines spezialisierten Fachanwaltes für Arbeitsrecht viel Zeit, Ärger und viele Kosten erspart werden können. Ich werde Ihnen als Fachanwältin für Arbeitsrecht sowohl bei der Begründung als auch bei der Durchsetzung der Ansprüche im Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit, in denen wir unsere Mandanten beraten und vor den zuständigen Gerichten vertreten, sind insbesondere

  • Regelungen bezüglich der Art, Dauer und Höhe von Ehegatten oder Kindesunterhalt,
  • die Geltendmachung von Ansprüchen, die bereits in der Phase der Trennung der Ehegatten entstehen,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Ehescheidungsverfahren,
  • die Geltendmachung und Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, die aus der Ehe herrühren sowie
  • sämtliche individuelle Ansprüche, die sich aus der Aufteilung des Vermögens, des Hausrates oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Ehewohnung ergeben können.

Bis auf wenige Ausnahmen herrscht in den Verfahren vor dem Familiengericht ein sogenannter Anwaltszwang, d. h. Sie müssen zur Antragstellung anwaltlich vertreten sein. Dies wurde insbesondere zum Schutz der Beteiligten in den Verfahren so festgelegt. Auch ich werde Sie nach bestem Wissen und Gewissen durch das familienrechtliche Verfahren begleiten, dies unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften, der umfangreichen Rechtsprechung der Familiengerichte und mit meiner langjährigen Erfahrung.