RECHTSANWÄLTE  ECKERT-HÄNIG | SITZ | TAESCHNER

RA Tobias Scholz

Tobias Scholz
RA Tobias Scholz
Fachanwalt für Miet-
und Wohnungs-
eigentumsrecht


Tätigkeitsgebiete:

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Diese Qualifikation umfasst das Wohn- und Gewerberaummietrecht, das Maklerrecht sowie das Allgemeine Immobilienrecht. Im Rahmen dieser Rechtsgebiete vertrete ich alle natürlichen und juristischen Personen, seien es Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer, Bauträger, Eigentümer und/oder Verwalter. Meine Tätigkeit ist immer darauf ausgerichtet, möglichen Rechtsstreitigkeiten bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung entgegen zu wirken und für Sie als Mandanten (rechts-) sichere Verträge zu entwickeln.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der außergerichtlichen Beratung bzw. Tätigkeit, weil sich die meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen durch eine auf den Einzelfall abgestimmte und den Bedürfnissen und wirtschaftlichen Zielen des jeweiligen Mandanten entsprechende Vertragsgestaltung vermeiden lassen.

Selbstverständlich übernehme ich aber auch Ihre Prozessvertretung, sofern dies erforderlich ist.

Bau- und Architektenrecht

Im Rahmen dieses Rechtsgebietes betreue und vertrete ich sämtliche an einem Bauvorhaben beteiligte Personen, d. h. Auftraggeber und Auftragnehmer, sowohl im Rahmen des privaten Hausbaus bis hin zu größeren Bauvorhaben (auch der öffentlichen Hand).

Gerade im Bau- und Architektenrecht liegen die meisten Ursachen für spätere Auseinandersetzungen im Bauverlauf bzw. Störungen im Bauablauf in unklaren bzw. unvollständigen Vertragsregelungen begründet.

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist der Grund hierfür eine zu ungenaue Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere des jeweils geschuldeten Leistungsumfangs (z. B. ist die Baubeschreibung unvollständig bzw. schwammig formuliert). Um hier Risiken von vornherein auszuschließen, ist die möglichst frühzeitige Hinzuziehung eines Anwalts immer anzuraten.
Das hierfür aufgewandte Geld amortisiert sich bei einem reibungslosen Bauablauf in kürzester Zeit.

Öffentliches Baurecht

Neben dem privaten Bau- und Architektenrecht ist auch das öffentliche Baurecht ein weiterer Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen in bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Hinsicht.

Dabei vertrete ich die Antragsteller sowohl im Rahmen des Bauantrages als auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens sowie ggf. vor den Sächsischen Verwaltungsgerichten. Ebenso berate ich bereits im Vorfeld zu Fragen der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben.